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Bundesarbeitsgemeinschaft Sozialhilfe
Die bundesweite Arbeitsgemeinschaft „Sozialhilfe” der Interessengemeinschaften behinderter / chronisch kranker und nichtbehinderter Studierender arbeitet schwerpunktmäßig zu Problemen der Studienfinanzierung. Für Studierende mit Beeinträchtigungen und chronischen Erkrankungen entstehen behinderungsbedingte Mehrkosten, die durch das BAföG nicht gedeckt sind (Kosten für Mobilität, StudienhelferInnen, …).
Viele Studierende sind auf Leistungen des BSHG angewiesen, sowohl im Rahmen der Eingliederungshilfe als auch für den Lebensunterhalt (z.B. Miethöhe für RollstuhlfahrerInnen). Die Sicherung dieser Kosten ist von existentieller Wichtigkeit für ein Studium. Es tauchen aber immer wieder Unsicherheiten bei Anträgen und Schwierigkeiten bei der Bewilligung auf. Die zu dieser Thematik durchgeführten Erfahrungsaustausche der letzten Jahre zeigten eine höchst unterschiedliche Bewilligungspraxis in einzelnen Bundesländern und für spezielle Bedarfe. Seit einigen Jahren arbeitet die BAG Sozialhilfe verstärkt zu aktuellen Gesetzen, die behinderte und chronisch kranken Studierenden tangieren, wobei Mitglieder bereits mehrmals an parlamentarischen Anhörungsverfahren beteiligt waren.
In den vergangenen zwei Jahren waren dies das Sozialgesetzbuch IX, das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz und die Gleichstellungsgesetze auf Länderebene. Ein weiteres aktuelles Thema ist die Einführung von Studiengebühren.
