Erfahrungsbericht: “Auslandspraktikum in Worcester Großbritannien” von Margit Schaßberger

Warum ein Praktikum bei Dolphin Computer Access Ltd.

Im Rahmen meines Studiums (Wirtschaftspädagogik, Anglistik, Rehabi­litation) müssen unterschiedliche Praktika absolviert werden. Da ich blind bin, unterscheiden sich meine Arbeitsweise und mögliche Einsatzbe­reiche von denen anderer Praktikanten. Ich such te einen Betrieb, in wel­chem ich trotz bzw. mit meiner Beeinträchtigung mit Aufgaben betraut würde und ich dadurch meine Fähigkeiten einsetzen und erweitern könnte. Mein besonderes Interesse galt dem Kennenlernen von Möglichkeiten und Grenzen der neuen Informationssysteme unter Verwendung moder­ner Hilfsmittel. Dolphin entwickelt, produziert und vertreibt seit 1986 an­gepasste Computerausstattungen für Blinde und Sehbehinderte. Das Firmenziel der zu der Dolphingruppe gehörenden Unternehmen ist, den bestmöglichen Zugang zur “Computerwelt” für blinde und sehbehinderte Nutzer zu schaffen.

Darüber hinaus hoffte ich, durch das Leben und Arbeiten in einem eng­lischsprachigen Land meine Sprachkenntnisse zu verbessern. Auf Grund meines Engagements in der Bundesarbeitsgemeinschaft behinderter / chronisch kranker und nichtbehinderter Studierender und AbsolventInnen e.V. (BAG) hatte ich Interesse an einem europäischen Land. Die BAG sucht ähnliche Selbsthilfegruppen im europäischen Aus­land zur Zusammenarbeit sowie zum Informationsaustausch hinsichtlich der Studien- und Berufssituation für Menschen mit Beeinträchtigungen und chronischen Krankheiten. Mit einem Praktikum bei Dolphin UK ver­suchte ich, diese verschiedenen Komponenten zu vereinen.

Mit Blindenhund nach Großbritannien

Als besonders schwierig empfand ich die Mitnahme meines Führhundes nach Großbritannien wegen der Einreisebestimmungen für Blinden­hunde. Nachdem mein Hund die tiermedizinischen Vorbe­rei­­tungen durchlaufen hatte, reservierte ich einen Flug Frankfurt – Birmingham. Das Reisebüro bestätigte mir, dass die Mitnahme des Blindenhundes in die Kabine im internationalem Flugverkehr möglich sei. Ungefähr 4 Wochen vor Reisebeginn erfuhr ich, dass mein Hund auf Grund der briti­schen Gesetze in einer Box im Frachtraum transportiert werden müsse.
Da dies die Führleistung meines Hundes hätte in Frage stellen können (z.B. Angst vor Lärm im Straßenverkehr als mögliche Folge), stornierte ich die Flugreservierung und suchte nach alternativen Reisemöglichkeiten. Eine andere Flugroute (z.B. Frankfurt – London) ändert nichts an den = Vor­schriften und war somit nicht möglich. Die Zugreise durch den Euro­tunnel scheiterte ebenfalls, da die Mitnahme eines Führhundes in den “Tunnelzug” verboten ist. So kaufte ich eine Fahrkarte für Zug und Fähre. 5 Tage vor Reisebeginn stellte ich jedoch fest, dass mein Hund während der Überfahrt in eine Kiste in den Frachtraum müsste. Die ein­zige Möglichkeit, bei welcher mein Hund nicht von mir getrennt würde, wäre eine Autofahrt nach Großbritannien. Da ich leider auf Grund meiner Blindheit weder ein Auto besitze, noch in der Lage bin, ein Auto nach Großbritannien zu fahren, suchte ich verzweifelt nach Auto und Fahrer.
Ein Mitarbeiter des Roten Kreuzes in Kassel erklärte sich kurzfristig zur Fahrt bereit, und wir konnten sogar ein Rot-Kreuz-Auto für die Tour “ausleihen”. Das war mehr als ich erwartet hatte. Wir machten uns auf den Weg, und nach einer Tagesfahrt kamen wir an der Grenze in Calais an. Leider mussten wir dort jedoch feststellen, dass wir nicht in das Ver­einigte Königreich eingelassen werden, da mein Blindenhund noch zwei weitere Monate bis zur Einreiseerlaubnis warten musste. Die für sechs Monate vorher geforderte Blutuntersuchung war zwar fristgerecht durch­geführt worden, aber der Laborbericht war nicht innerhalb dieser Frist ausgestellt worden.

Konnte dies denn möglich sein? Ich hatte mich doch im Vorfeld gut in­formiert. Von einem Mitarbeiter des Deutschen Blindenverbandes hatte ich erfahren, dass die Quarantänebestimmungen zur Einfuhr von Tieren nach Großbritannien abgeschafft worden seien. Leider war dies eine Fehlinformation, da es sich lediglich um ein Modellprojekt, d.h. eine “Lockerung” der Quarantänebestimmungen unter Berücksichtigung einer Vielzahl von Auflagen, handelte, das auf mich und meinen Hund nicht anwendbar war. Zeitgleich mit meiner Bewerbung um die Praktikanten­stelle kümmerte ich mich um die Vorbereitungen meines Hundes. Doch dies war nicht früh genug. Auf Grund meiner Blindheit, d.h. der Notwen­digkeit der Mitnahme meines Führhundes wurde mir die Einreise ver­wehrt, und wir mussten nach Deutschland zurückkehren. Zudem legte ich ein Schriftstück der Britischen „Guide-Dog-Association For The Blind“ vor, das die Ausnahmeregelung für Blindenhunde dokumentiert. Trotz dieses Schriftstückes wurde uns die Einreise verwehrt. Die Erschießung meines Führhundes wurde mir angedroht, falls ich weiterhin versuchen sollte einzureisen. Bis heute ist es mir unverständlich, wie ein Mitglieds­staat der Europäischen Gemeinschaft blinde Menschen derartig diskri­minieren kann, und ich schäme mich diesbezüglich. Der Blindenhund ist für mich ein Hilfsmittel, welches den Verlust meiner Sehkraft zum Teil ausgleicht. Es ist ver­gleichbar mit einer Brille, einem Rollstuhl oder einer Beinprothese. Noch nie habe ich von einem Land gehört, das einem Menschen die Mitnahme seines Hilfsmittels verweigert.
Glücklicherweise zeigten alle Vertragsparteien (Universität und Gesamt­hochschule Kassel, Dolphin Ltd.) Verständnis für meine notgedrungene Entscheidung, nach Deutschland zurückzukehren und zwei weitere Mo­nate abzuwarten bis mein Führhund die Quarantäne­­bestimmungen er­füllt hatte. So wurde mein Praktikumvertrag im Nachhinein abgeändert, und ich konnte Ende November mein Praktikum bei Dolphin beginnen.

Meine Tätigkeit als Praktikantin

Im Zeitraum vom 26. November 2000 bis 13. April 2001 absolvierte ich die BPS I (Betriebspraktische Studie) bei Dolphin Access Limited in Worcester, Großbritannien. Während der ersten vier Wochen meines Prakti­­­­­­kums lernte ich den Betrieb mit seinen unterschiedlichen Abtei­lungen kennen. Ich arbeitete mich in die bei Dolphin verwendeten Computerprogramme ein und lernte mit dem Screenreader „Hal“ umzu­gehen. Die einzelnen Programme und ihre Funktionen wurden mir er­klärt. Ich lernte, mit grafischen Oberflächen ohne Verwendung der Maus umzugehen, da die Maus für blinde Menschen nicht nutzbar ist. Die Mitarbeiter der Technischen-Support- Abteilung standen mir bei Fragen und Problemen beim Umgang mit dem Computer und bei der Verwendung der Hilfsmittel jederzeit zur Verfügung. Meine Erfahrungen beim Erlernen der einzelnen Programme wurden dokumentiert und mit meinen bisherigen Erfahrungen verglichen. (Ich hatte bisher Hilfsmittel einer Konkurrenzfirma verwendet.) Darüber hinaus prüfte ich, inwieweit ich mich unter Nutzung von Hilfstexten und Handbüchern in unter­schiedliche Dolphin-Software einarbeiten konnte.

Anschließend verbrachte ich zwei Wochen im Verkauf und bekam dort einen Einblick in die Bereiche Produktsortiment, Kundengruppen, Ver­kaufsstrategien und Lizenzbedingungen. Ich prüfte, in welchem Maße das Arbeiten mit der Datenbank „Navision“ für blinde Computernutzer unter Verwendung von Sprachausgabe und Braillezeile möglich ist.

Einen besseren Überblick über die Zusammenhänge eines Betriebes bekam ich anschließend in der Abteilung Vertrieb. Dort prüfte ich u.a., inwiefern ein blinder Kunde in der Lage ist, selbständig ein gekauftes Produkt (z.B. einen adaptierten PC mit Scanner, Sprachausgabe, Brail­lezeile etc.) aufzubauen, anzuschließen und die entsprechenden Instal­lationsarbeiten vorzunehmen. Als Betroffene beurteilte ich das Design, wie z.B. die Reihenfolge der Computeranschlüsse, die For­men der Funktionsknöpfe sowie Art und Weise der Verpackung und Markierung der einzelnen Komponenten mit dem Ziel, die Nutzung der Produkte für blinde und sehbehinderte Kunden zu erleichtern.

Im technischen Support wurden die von Kunden beschriebenen Prob­leme simuliert und ggf. im Team nach Lösungsmöglichkeiten gesucht (z.B. zeigt die Braillezeile Fontänderungen wie Änderung der Schriftgröße nicht an). Mein fester Arbeitsplatz wurde im Technischen Support einge­richtet, was jedoch meine Arbeit nicht auf diese Abteilung beschränkte.

Für die Entwicklungsabteilung von Dolphin Oceanic testete ich die Soft­ware „Hal“ für den deutschsprachigen Markt. Meine Aufgabe war es, Fehler in der Darstellung auf der Braillezeile herauszufinden. Auch suchte ich nach Fehlern der deutschen Sprachausgabe. Beliebte Fehler­quellen waren Wörter, deren Schreibweise sich von ihrer Aussprache unterscheidet (z.B. wurde Studie zu Schtudi) oder Fremdwörter, die ein­gedeutscht wurden.

Für Oversea-Sales (Export) führte ich eine Internet-Recherche durch. Ich suchte in den Webseiten der ausländischen Händler nach unseren Pro­dukten, deren dort angegebenen Versionen, ihren Preisen und Konkur­renzprodukten sowie nach den Zielgruppen der Händler. Anschließend entwickelte ich eine Darstellungsform, in welcher die von mir gesam­melten Daten im Überblick verglichen werden konnten.

Die Entwicklung, Durchführung und Auswertung einer Kundenbefragung und die Präsentation der Ergebnisse führte ich unter der Supervision der Dolphin Marketingexpertin durch. Für einige der Mitarbeiter erklärte ich die Funktionen einer Braillezeile und Vor- und Nachteile ihrer Verwen­dung im Vergleich zur Sprachausgabe. Auch gab ich kurze Einführungen in das System der Brailleschrift (Blindenschrift). =

Ein weiterer Tätigkeitsbereich bestand aus Übersetzungsarbeiten (Deutsch-Englisch, Englisch-Deutsch). Die zu übersetzenden Texte ka­men aus den unterschiedlichsten Bereichen u= nd beinhalteten u.a.:

Während all meiner Tätigkeiten testete ich unterschiedliche Hard- und Softwarekomponenten und gab die Ergebnisse an die entsprechenden Stellen weiter. So arbeitete ich beispielsweise mit unterschiedlichen Rechnern, Soundkarten, Sprachausgaben, Braillezeilen, und Motherboards und verglich deren Aus­wirkung auf die Nutzung verschiedener Programme sowie die Vor- und Nachteile der einzelnen Versionen. Obwohl mein Arbeitsplatz haupt­sächlich im Technischen Support angesiedelt war, arbeitete ich, wie be­reits erwähnt, ständig und manchmal auch gleichzeitig für unterschied­liche Abteilungen.

Erwerb / Erweiterung von Kenntnissen und Fähigkeiten

Wie aus dem oben Beschriebenen hervorgeht, waren meine Aufgaben­bereiche und Tätigkeiten sehr vielfältig. Zur Erledigung dieser Arbeiten musste ich unterschiedliche Kenntnisse mitbringen und konnte neue er­werben. Voraussetzungen waren beispielsweise Englischkenntnisse, ein sicherer Umgang mit PC, Braillezeile und Sprachausgabe, selbständiges Arbeiten und Teamfähigkeit, sowie die Bereitschaft, sich neuen Herausforderungen zu stellen. Hilfreich waren außerdem Kenntnisse in Psy­chologie, Pädagogik und Wirtschaftswissenschaften.

Ich lernte den Betriebsablauf kennen und bekam einen Einblick in die Zusammenhänge der einzelnen Abteilungen. Darüber hinaus sammelte ich Arbeitserfahrungen in unterschiedlichen Bereichen. Die Aufgaben konnten von mir selbst eingeteilt und weitgehend selbständig bearbeitet werden. Bei technischen Problemen bezüglich Sprachausgabe oder Braillezeile konnte ich jederzeit Experten an den benachbarten PCs fragen. Dies war für mich besonders wertvoll, da ich normalerweise mit diesbezüglicher Hilfestellung durch Computerfachleute leider nicht rechnen kann.
Ich lernte verschiedene Programme kennen und mit ihnen zu arbeiten. Die Arbeitserfahrungen unter Verwendung modernster Technik gaben mir einen Einblick über Möglichkeiten und Grenzen der computergestützten Informationssysteme insbesondere für sehbehinderte und blinde Menschen und ermöglichten mir, mein bisheriges technisches Knowhow zu erweitern.

Bei den Internet- und Marketingrecherchen bekam ich einen Einblick in den Hilfsmittelmarkt und in die Bedürfnisse der Kunden. Obwohl es sich um einen globalen Markt handelt, gibt es nationale Unterschiede (z.B. werden in Großbritannien weniger Braillezeilen verwendet als in Deutschland - vermutlich auf Grund der unterschiedlichen Sozialsys­teme, d.h. der Unterschiede in den Finanzierungsmöglichkeiten).

Zukünftige Neuentwicklungen in Planung wurden mir vorgestellt, z.B. Querlesen eines Textes mit Sprachausgabe sowie Besonderheiten in den Verbesserungsarbeiten unterschiedlicher Sprachen z.B. deutsch-englische Screenreader im Vergleich zur kantonesischen Version.

Neben diesen fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten wurde ich auch in der Englischen Sprache sicherer und konnte bestehende Sprachbar­rieren abbauen. Eine besondere Herausforderung stellten die telefo­nische Umfrage sowie die Präsentation der Ergebnisse dar. Ich lernte die Angst, Fehler zu machen, abzubauen und Schwierigkeiten anzusprechen. So konnte ich beispielsweise vor Beginn der telefonischen Um­frage die Situation mit einer Kollegin mehrmals durchspielen, wodurch ich mehr Sicherheit im Vorbringen meines Anliegens bei englisch­sprachigen Kunden bekam.

Darüber hinaus bekam ich durch das Leben und Arbeiten in Großbritan­nien Einblick in die britische Kultur, das britische Blindenwesen und die britische Mentalität. Ich lebte als Ausländerin in einem mir fremden Land und musste mein Bild vom Europa des 21. Jahrhunderts revidieren.

Mit Blindenhund in Großbritannien

Während meines Aufenthalts verstärkte sich der Eindruck, dass meine britischen Mitmenschen nicht daran gewöhnt sind, dass ein Blinder sein Leben selbstbestimmt, selbständig und eigenverantwortlich gestalten kann. Ich versuchte dieses Gefühl zu verdrängen, wurde aber bald eines „Besseren” belehrt.

Anfang Januar besuchten mich zwei Polizeibeamte und eröffneten mir, dass ich von Nachbarn angezeigt worden war. Grund der Anzeige war, dass ich die Blindheit nur vortäuschen würde, dass es sich bei meinem Hund nicht um einen Führhund handele, und dass dieser zudem gefähr­lich sei. Ich war sprachlos, und eine tiefe Traurigkeit überkam mich, als ich die Angst der Polizisten vor meinem Hund bemerkte. Mit dem Rat, ich solle meinen Hund nicht frei auf der Straße herumlaufen lassen, ver­ließen sie mich. Diesen Rat hätten sie sich jedoch auch sparen können, da ich im Straßenverkehr den Hund zur Führarbeit brauche und er auf der Straße sowieso nicht frei herumläuft.

Einige Tage später nahm ich meine private Post zur Arbeit mit und gab sie einer Kollegin, deren Mann auch blind ist. Schon des öfteren hatte sie mir meine Post vorgelesen. Wir vereinbarten, dass sie die Post schon vorsortiere, und dass ich bei Gelegenheit hierfür in ihr Büro käme. Kurze Zeit später kam sie jedoch zu mir und eröffnete mir, dass einer meiner Briefe eine Kurzmitteilung von Dog-Warden enthalte, dass sie bereits dort angerufen, und vereinbart habe, dass mein Hund zukünftig an der Leine bleibt. Zunächst begriff ich nicht richtig, was das bedeutet. Wahr­scheinlich meinem verwirrten Gesichtsausdruck zur Folge, erklärte sie mir, dass der von ihr beschlossene Leinenzwang nur der Sicherheit mei­nes Hundes diene und dass mein Hund, falls ich mich nicht daran halten würde, durch Dog-Warden erschossen werden könne. Mir drehte sich der Ma­gen um. Was verstanden sie und Dog-Warden von den besonderen Be­dürfnissen eines Führhundes? Auf Grund der hohen Anforderungen des Straßenverkehrs, denen der Hund bei seiner Führarbeit ausgesetzt ist, ist der Freilauf für einen Führhund um so wichtiger. Er braucht den Frei­lauf, um sich von den Stresssituationen, die die Führarbeit mit sich bringt, zu erholen. Ich beschloss, einen Brief an Dog-Warden zu schrei­ben und wollte von meiner Kollegin den genauen Wortlaut der Kurzmit­teilung sowie die Anschrift von Dog-Warden erfahren. Als ich sie darum bat, bekam ich die Antwort, dass sie die Kurzmitteilung bereits an mei­nen Chef weitergegeben hat. Da dieser für mich verantwortlich sei, sollte er wissen, was so vor sich geht. Das war einfach unglaublich und ein­deutig zu viel. Schließlich handelte es sich um meine private Post, deren Inhalt ich noch immer nicht kannte. Im Gespräch mit meinem Chef erfuhr ich, dass die Kurzmitteilung das Herumstrolchen meines Hundes außer­halb jeglichen Einflussbereiches, d.h. unbeaufsichtigt, beinhalte. Nie war jedoch mein Hund ohne mich unterwegs gewesen. Es wurde mir klarge­macht, dass sich die britische Gesetzeslage von der deutschen unter­scheide und dass, falls ich den Hund nicht an die Leine nehmen würde, er ja auch erschossen werden könne, das wäre sicher nicht in meinem Interesse und weitaus schlimmer als ein Leinenzwang.

Für die nächste Woche blieb mein Hund an der Leine. Dann trafen wir auf einen anderen Hundebesitzer, der sich damit einverstanden zeigte, dass ich meinen Hund zum Spielen von der Leine lasse. Voller Energie und Freude sprang mein Hund in großen Kreisen um uns herum. Leider kam ein weiterer Hundebesitzer hinzu, beschimpfte meinen Hund und mich, fragte was mit meinem Hund “verkehrt” wäre und forderte mich unmissverständlich auf, ihn an die Leine zu nehmen. Ich rief meinen Hund zu mir, setzte mich ins Gras und weinte, während der Hund ver­suchte, mir die Tränen vom Gesicht zu lecken. In den nächsten Wochen ging ich nur noch mitten in der Nacht, meist irgendwann zwischen 23.00 und 4.00 Uhr mit meinem Hund ins Feld und hoffte somit keinen anderen Hundehalter zu treffen, der sich am Freilauf meines Hundes stören könnte.

Es gelang mir einen unserer Nachbarn kennen zu lernen, der Verständ­nis für meine Situation zeigte, selbst Hundehalter ist, und bereits mehr­mals Puppy-walker für Guide Dog Association (Großziehen eines Hunde­welpen, der für die Ausbildung zum Führhund bestimmt ist) war. Auf unse­ren gemeinsamen Spaziergängen, bei welchen die Hunde frei spielen konnten, gab es keine Schwierigkeiten. Schließlich hatte ich nun eine sehende Begleitung, die auf mich sowie auf meinen Hund aufpassen konnte und für uns “verantwortlich” war.

Die Rückreise, eine besonders gute Erfahrung

Als besonders positiv erlebte ich die problemlose Rückreise nach Deutschland. Die Maul- und Klauenseuche in Großbritannien, sowie erste Verdachtsfälle auf dem europäischen Festland veranlassten zur Sorge, ob mein Hund und ich zukünftig von Großbritannien aus- und nach Deutschland einreisen dürften. Diesbezüglich suchte ich Rat bei Fachleuten wie z.B. dem Referenten für Führhundangelegenheiten im Bayrischen Blinden- und Sehbehindertenbund, beim Tierarzt, dem Hessischen Sozialministerium, dem Ministery for Agreculture and Fishery und der Tier­station des Frankfurter Flughafens.

Die Ratschläge und Anweisungen hinsichtlich unserer Heimreise waren unterschiedlich. Sie reichten von „kein Problem“ über „bedingt möglich“ (Auflagen wie Desinfektion von Hund, Halter und Gepäck, Gesundheitszeugnis, neuer Impfschutz und der Empfehlung nach Einreise mindestens 10 Tage in einer Stadt zu le­ben), bis hin zu: „Mit einem Tier von England nach Deutschland zu rei­sen, ist das Schlimmste was uns derzeit passieren kann“ (telefonische Stellungnahme der Mitarbeiterin der Tierstation des Flughafens Frankfurt/Main). Der Bescheid des Hessischen Landwirtschaftsministeriums be­sagte, dass es derzeit möglich ist, nach Deutschland mit Blindenhund einzureisen. Leider enthielt dieser Bescheid nicht die erbetene Prognose für diesbezügliche zukünftige Entwicklungen. Als die an meine Wohn­gegend in Großbritannien angrenzenden Felder auf Grund der Maul- und Klauenseuche abgesperrt worden waren, verständigte ich die für mein Praktikum zuständige Professorin an der Universität und Gesamthoch­schule Kassel.
Nach Rücksprache mit Dolphin kamen wir überein, dass mein Hund und ich baldmöglichst nach Deutschland zurück kehren. Ich buchte einen Flug bei Lufthansa und war verblüfft, wie unkompliziert wir nach Deutschland gelangten. Der Blindenhund durfte anstandslos mit in die Kabine. Nach den Schwierigkeiten bei der Einreise nach Großbritan­nien (als wir separat transportiert werden mussten) war es ein tolles Gefühl, als „normaler“ Passagier mit meinem Hund im Flugzeug zu sit­zen. In Frankfurt quetschte ich mich gerne in die überfüllte S-Bahn, die mich zum Bahnhof brachte. Ich fühlte mich dazugehörend, ein Teil des Lebens der Gesellschaft, und keiner schien sich daran zu stören.