Aufsatz Behinderung und Studium von Margit Schaßberger

Die Bundesarbeitsgemeinschaft behinderter / chronisch kranker und nichtbehinderter Studierender und AbsolventInnen e.V.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft behinderter / chronisch kranker und nichtbehinderter Studierender und AbsolventInnen e.V. (BAG e.V.) ist in Oldenburg im Juni 1996 gegründet worden.

Im Gegensatz zu den beiden Vereinen “Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS)”, gegründet 1916, und der “Bundesarbeitsgemeinschaft hörbehinderter StudentInnen und AbsolventInnen (BHSA)”, gegründet 1986, arbeitet die “BAG e.V”. schädigungsübergreifend, integriert somit alle behinderten und chronisch kranken Studierenden und Absolventen unabhängig von ihrer Beeinträchtigung oder Erkrankung.

Diese Form der Zusammenarbeit aller behinderten und chronisch kranken Studierenden in einer Organisation ist in Deutschland einmalig. Sie hat u.a. die Förderung der politischen Arbeit bei der Interessenvertretung in behindertenpolitischen Fragen der betroffenen Studierenden und die Sensibilisierung für die unterschiedlichen Bedarfe in Abhängigkeit von der jeweiligen Beeinträchtigung oder Erkrankung zum Ziel. Es besteht ein enger und direkter Austausch mit den behinderten und chronisch kranken Studierenden und ihren Gruppen vor Ort.

Die “BAG e.V.” ist der Projektträger des bundesweiten Netzwerkes der Selbsthilfegruppen und Interessengemeinschaften behinderter und chronisch kranker Studierender sowie der studentischen Behindertenreferate (Bundesweites IbS-Netzwerk). Die an einer bundesweiten Zusammenarbeit interessierten Gruppen und Einzelpersonen bilden das Netzwerk. Sie erhalten alle für ihre Arbeit relevanten Informationen und können aktiv mitarbeiten. Zur Zeit sind 80 Hochschulstandorte eingebunden.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Sozialhilfe der Interessengemeinschaften behinderter / chronisch kranker und nichtbehinderter Studierender

Die “Bundesarbeitsgemeinschaft Sozialhilfe” der Interessengemeinschaften behinderter / chronisch kranker und nichtbehinderter Studierender (BAG Sozialhilfe) setzt sich aus Studierenden aus verschiedenen Hochschulen (bundesweit) und professionell in diesem Umfeld Arbeitenden zusammen. Gemeinsames Ziel sind angemessene Regelungen der Studienfinanzierung, insbesondere im Zusammenhang mit der Beeinträchtigung.

Themenschwerpunkte dieser Bundesarbeitsgemeinschaft sind u.a.:

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG)

Für behinderte Studierende entstehen behinderungsbedingte Mehrkosten, die durch das BAFöG nicht gedeckt sind (wie Kosten für Mobilität und Studienhelfer).

Das Bundessozialhilfegesetz (BSHG)

Viele beeinträchtigte Studierende sind auf Leistungen des BSHG angewiesen, sowohl im Rahmen der Eingliederungshilfe (z.B. adaptierte Computer für Menschen mit einer Sehschädigung, Gebärdensprachdolmetscher und Mitschreibekräfte für hörgeschädigte Personen) als auch für den Lebensunterhalt (z. B. erhöhte Mietkosten für Rollstuhlfahrer). Die Finanzierung der behinderungsbedingten Mehrbedarfe ist existenziell für ein Studium.

Studiengebühren

Bei der Einführung von Studiengebühren (die durch die Mitglieder der “BAG Sozialhilfe” grundsätzlich abgelehnt werden), ist darauf zu achten, dass praktikable Nachteilsausgleiche für behinderte und chronisch kranke Studierende vorgesehen werden.

Stipendien für Auslandssemester bzw. Auslandspraktika

Häufig sind die notwendigen Mehrbedarfe für behinderte und chronisch kranke Studierende bei Stipendien nicht vorgesehen. Erschwerend kommt hinzu, dass Leistungen der Sozialhilfe (z.B. die Kostenübernahme für Studienhelfer, oder auch das Blindengeld) bisher im Rahmen von Auslandsaufenthalten i.d.R. nicht weiter gewährt wurden.

Zweiter Bildungsweg

Studienbewerbern, die bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, werden keine Leistungen der Eingliederungshilfe gewährt, da sie schon einmal beruflich eingegliedert worden sind. Nur diejenigen der Studieninteressierten haben dennoch Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, die glaubhaft machen konnten, dass sie vorher nicht die Möglichkeit hatten, ihr Abitur zu machen und daher zunächst auf eine Berufsausbildung zurückgreifen mussten (keine entsprechende Einrichtung, schlechte Beratung, Eltern / Lehrer haben vom Abitur wegen der Beeinträchtigung abgeraten). Grundsätzlich muss auch für behinderte Studieninteressierte, die zur Absolvierung eines Studiums auf Leistungen der Eingliederungshilfe angewiesen sind, der Zweite Bildungsweg - wie für andere Personen (Nichtbehinderte)- als Alternative offen stehen.

Das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz und Gleichstellungsgesetze der Länder

Mit Stellungnahmen zum Entwurf eines Bundesgleichstellungsgesetzes versuchten die Mitglieder der “BAG-Sozialhilfe” die Belange behinderter Studierender in Form von Rahmenbedingungen und Zielvereinbarungen in diesem Gesetzesentwurf einzubringen und beobachteten mit Spannung dessen Verabschiedung. Nun will man sich auch an den Gleichstellungsgesetzen der Länder beteiligen.