Aufsatz Behinderung und Studium von Margit Schaßberger

Zum Begriff der Behinderung

Der Begriff “Behinderung” wird zum Teil unterschiedlich verwendet. Diese Ausführungen lehnen sich in ihrem Verständnis von Behinderung an die Definitionen des 2. Referentenentwurfs (in Kraft seit 01.07.01) zum Bundesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen sowie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von 1980 an. Im Sozialgesetzbuch IX, welches den Rahmen für zukünftig entstehende Gesetze auf Landesebene vorgibt, ist Behinderung wie folgt definiert: Gem. § 2 sind Menschen behindert, “wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.”

Die WHO unterscheidet im Rahmen der Definition des Behinderungsbegriffs zwischen den folgenden drei Ebenen: “impairment“, (Albrecht, Gary L., handbook of disability studies, London, New Delhi, 2001, S. 105) “disability” und “handicap“, was in der deutschen Literatur meist mit “Schädigung”, “Beeinträchtigung” und “Benachteiligung” übersetzt wird (vgl. Windisch; Kniel 1993).

Diese drei Ebenen werden wie folgt verwendet:

Diese Definitionen orientieren sich nicht ausschließlich am Defizit des einzelnen Betroffenen, sondern umfassen die gesellschaftliche Komponente. Das nachfolgende Beispiel soll dies, sowie die genannten Ebenen, verdeutlichen.

Eine Krankheit wie z.B. Spina-Bifida stellt die Schädigung dar. Unter Beeinträchtigung wird die Folge der Krankheit d.h. z.B. das Nicht-Laufen-Können verstanden. Die dritte Ebene - die Benachteiligung - ist nicht auf den Geschädigten zurück zu führen, sondern entsteht durch die gesellschaftlichen Bedingungen wie das Nicht-Teilnehmen-Können an einer öffentlichen Veranstaltung, weil das entsprechende Gebäude für Rollstuhlfahrer nicht zugänglich ist, weil es ausschließlich über Treppen zu erreichen ist.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass unter Behinderung die Nachteile verstanden werden, welche sich aus den gesellschaftlichen Gegebenheiten im Zusammenhang mit einer Beeinträchtigung ergeben. Die vorhandene Beeinträchtigung resultiert aus der Schädigung, welche - so wollen es die deutschen Gesetze - mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate andauern muss.

Die durch die Gesellschaft bedingten Benachteiligungen stehen im Zusammenhang mit dem allgemein herrschenden Normenverständnis sowie der Gesetzeslage. Aus diesem Grunde wird nachfolgend ein Einblick in die Gesetzeslage gegeben.