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Aufsatz Behinderung und Studium von Margit Schaßberger
Im Grundgesetz ist die freie Berufswahl festgeschrieben. Dennoch gibt es eine Reihe von Faktoren, wie z.B. den Schulabschluss, die berufliche Qualifikation, das Mindestalter oder die gesundheitlichen Voraussetzungen, welche die Berufswahl einschränken. Zur Aufnahme eines Studiums ist eine Zugangsberechtigung (Abitur oder Fachhochschulreife) erforderlich. Dies gilt sowohl für Nichtbehinderte als auch für behinderte Studienbewerber. Der Frage, ob und in welcher Weise sich die Studiensituation von behinderten und nichtbehinderten Studierenden unterscheidet, wird in den nachfolgenden Ausführungen nachgegangen.
Zunächst wird auf den Begriff der Behinderung eingegangen, anschließend die Gesetzeslage erörtert. Danach werden Fragen aufgezeigt, die behinderte Studierende, sowie Behinderte, die ein Studium aufnehmen wollen, beschäftigen. Diese Fragen geben Einblick in die Situation behinderter Studierender und zeigen mögliche Handlungsansätze auf. Eine Möglichkeit des Engagements bieten - unabhängig von einer Behinderung ? Selbsthilfegruppen. Ausgewählte Beispiele dieser Gruppen werden kurz skizziert. Die verwendeten Beispiele berücksichtigen unterschiedliche Behinderungsarten. Die blindenspezifischen Darstellungen spiegeln meine eigenen Erfahrungen als blinde Studierende wider. Das Erheischen von Mitleid ist kein Ziel dieser Arbeit. Behinderung und Studium stellen keine Gegensätze dar. Es geht um eine akademische Ausbildung, die sowohl Behinderten als auch Nichtbehinderten offen steht und zur Zusammenarbeit von Behinderten und Nichtbehinderten hinsichtlich des Abbaus bestehender Barrieren herausfordert.
